Wenn Sie noch in der Anmietstation sind, bestehen Sie auf einer gemeinsamen Besichtigung des Fahrzeugs. Wenn Sie bei der Abholung des Fahrzeugs Fotos gemacht haben, bitten Sie den Mitarbeiter der Autovermietung, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs mit den Fotos zu vergleichen. Stellt sich heraus, dass der Schaden bereits vorher vorhanden war, lassen Sie sich auf dem Abfertigungsbeleg bestätigen, dass während der Anmietung kein neuer Schaden entstanden ist.
Wenn Sie die Rechnung erst nach der Anmietung erhalten haben, als Sie bereits zu Hause waren, lassen Sie sich von der Autovermietung nachweisen, dass der angegebene Schaden während Ihrer Anmietung entstanden ist. Fordern Sie außerdem eine Schadensrechnung an. Falls Sie bei der Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs Fotos gemacht haben, halten Sie diese bereit, um Ihren Standpunkt zu begründen.